Einbruch: Während Ihrer Abwesenheit
verschafft sich ein Einbrecher Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen.
Der Alarm wird ausgelöst und die Zentrale nimmt über
das Abhörgerät eine erste Identitätsprüfung
vor. Erfolgt keine Identifikation oder wird ein falsches
Passwort angegeben, so führt das Bedienungspersonal
eine akustische und visuelle Prüfung durch, wobei
die Räume in Echtzeit abgesucht werden. Gegebenenfalls
werden unverzüglich die von Ihnen genannten Personen,
ein Einsatzunternehmen und/oder die Ordnungskräfte
benachrichtigt (je nach geltender kantonaler Gesetzgebung).
Gewaltanwendung. Ein Straftäter
lauert Ihnen vor Ihren Geschäftsräumen auf
und zwingt Sie unter Gewaltandrohung, die Tür zu öffnen.
Der Bediener kann erkennen, dass es sich um Gewaltanwendung
handelt, so dass er die zuständigen Stellen oder
die angegebenen Personen benachrichtigen kann.