Eindringen. Ein Einbrecher dringt in
Ihr Haus ein, während Sie unterwegs sind. Sobald
Alarm ausgelöst wird, verlangt die Fernüberwachungszentrale über
das Abhörgerät die Identifikation. Erfolgt
keine Identifikation oder wird ein falsches Passwort
angegeben, so benachrichtigt das Bedienungspersonal unverzüglich
die von Ihnen genannten Personen, ein Einsatzunternehmen
und/oder die Ordnungskräfte (je nach geltender kantonaler
Gesetzgebung).
Gewaltanwendung. Ein Straftäter
lauert Ihnen zu Hause auf und zwingt Sie unter Gewaltandrohung,
die Tür zu öffnen. Der Bediener kann erkennen,
dass es sich um Gewaltanwendung handelt, so dass die
zuständigen Stellen oder die angegebenen Personen
benachrichtig werden können.
Präsenzsignal. Die Eingangstüren
sind mit Magnetkontakten ausgerüstet. Wenn Sie aktiviert
werden, ertönt jedes Mal, wenn jemand Ihr Haus oder
Ihre Wohnung betritt oder verlässt, ein akustisches
Signal.