Eindringen. Ein Einbrecher dringt in Ihr Haus ein, während Sie unterwegs sind. Sobald Alarm ausgelöst wird, verlangt die Fernüberwachungszentrale über das Abhörgerät die Identifikation. Erfolgt keine Identifikation oder wird ein falsches Passwort angegeben, so benachrichtigt das Bedienungspersonal unverzüglich die von Ihnen genannten Personen, ein Einsatzunternehmen und/oder die Ordnungskräfte (je nach geltender kantonaler Gesetzgebung).
Gewaltanwendung. Ein Straftäter lauert Ihnen zu Hause auf und zwingt Sie unter Gewaltandrohung, die Tür zu öffnen. Der Bediener kann erkennen, dass es sich um Gewaltanwendung handelt, so dass die zuständigen Stellen oder die angegebenen Personen benachrichtig werden können.
Präsenzsignal. Die Eingangstüren sind mit Magnetkontakten ausgerüstet. Wenn Sie aktiviert werden, ertönt jedes Mal, wenn jemand Ihr Haus oder Ihre Wohnung betritt oder verlässt, ein akustisches Signal.